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   BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56   

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https://dejure.org/1957,2773
BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56 (https://dejure.org/1957,2773)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1957 - 2 AZR 309/56 (https://dejure.org/1957,2773)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1957 - 2 AZR 309/56 (https://dejure.org/1957,2773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtige Wettbewerbsabrede - Vorliegen besonders erschwerender Umstände - Einrede der unzulässigen Rechtsausübung - Formnichtigkeit - Treu und Glauben

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer Wettbewerbsabrede wegen Formmangel, Aufrechterhaltung nichtiger Wettbewerbsabrede wegen unzulässiger Rechtsausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1957, 1103
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56
    In Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtslehre und Rechtsprechung führt der Senat a.a.O. weiter aus, daß eine Arglist oder eine unzulässige Rechtsausübung nur dann vorliegt, wenn die Geltendmachung der Nichtigkeit wegen eines Pormmangels mit Rücksicht auf das frühere Verhalten des die Nichtigkeit geltend machenden Teils gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben verstösst (vgl. Enneccerus-Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 14. Aufl., Bd. I, 2 S.652; RGZ 170/203 /20j>7; OGHZ 1/217 /2l97; BGHZ 12/286 /J047"; RAG in ARS 37/245 /477) ° Ras ist insbesondere etwa dann der Pall, wenn der die Nichtigkeit geltend machende Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss die Nichtigkeit gekannt und seinen Vertragspartner im Glauben an die Gültigkeit belassen hat.
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1955 ( BAG 2, 58) vertreten hat.
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Soweit der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 26. September 1957 (- 2 AZR 309/56 - AP HGB § 74 Nr. 2) in einem Fall, in dem sich der Arbeitgeber auf das Wettbewerbsverbot berief, eine andere Ansicht vertreten hat, stellt der nunmehr für Wettbewerbsverbote allein zuständige Neunte Senat dies klar.

    Die Regelung erfordert deshalb lediglich, dass sich der Arbeitgeber nicht auf die Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots berufen kann, wenn er die Urkunde nicht ausgehändigt hat (vgl. zu diesem Fall BAG 26. September 1957 - 2 AZR 309/56 - AP HGB § 74 Nr. 2; im Ergebnis wie hier unter Berufung auf § 242 BGB Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 3. Aufl. Rn. 109; ErfK/Schaub 4. Aufl. HGB § 74 Rn. 28 mwN).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Ein unter Verstoß gegen die gesetzliche Schriftform vereinbartes Wettbewerbsverbot ist gem. § 125 BGB nichtig (BAG 26. September 1957 - 2 AZR 309/56 - AP HGB § 74 Nr. 2; ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 14; MüArbR/Wank § 107 Rn. 10; Oetker/Kotzian-Marggraf HGB § 74 Rn. 25; E/B/J/S/Boecken 2. Aufl. § 74 HGB Rn. 21; Bauer/Diller Rn. 87; Buchner in AR-Blattei-SD Nr. 1830.3 Rn. 131 ff.).
  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

    Eine unzulässige Rechtsausübung liegt aber etwa dann vor, wenn der die Nichtigkeit geltend machende Vertragspartner bereits bei Vertragsschluss die Nichtigkeit gekannt und seinen Vertragspartner im Glauben an die Gültigkeit belassen hat (BAG vom 26.09.1957, AP Nr. 2 zu § 74 HGB).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen Formvorschriften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Erfolg zu versagen mit der Folge, daß die vertragsmäßigen Leistungen so zu erbringen sind als sei der Vertrag rechtsgültig (vgl, BGHZ 12, S» 286, 304; 16, 334, 337; 20, 338, 344; 21, 59)» Die Berufung einer Partei auf die Formnichtigkeit ist aber für sich allein weder arglistig noch verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl» BAG 2, 58 und vom 26» September 1957, 2 AZR 309/56).
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2009 - 9 Sa 717/09

    Entschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei formnichtiger

    Eine unzulässige Rechtsausübung liegt aber etwa dann vor, wenn der die Nichtigkeit geltend machende Vertragspartner bereits bei Vertragsschluss die Nichtigkeit gekannt und seinen Vertragspartner im Glauben an die Gültigkeit belassen hat (BAG vom 26.09.1957, AP Nr. 2 zu § 74 HGB).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1247/14
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist beispielsweise angenommen worden, wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung mehrmals und entgegen den Vorhaltungen der anderen Seite ernsthaft und nicht nur einmalig spontan ausgesprochen hat (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96, juris Rz. 16), ein Arbeitgeber unter Ausnutzung seiner Machtstellung einen Arbeitnehmer zu einem formlosen Abschluss eines Aufhebungsvertrages nötigt (BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64 - juris Rz. 32), ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer über die Formbedürftigkeit täuscht (BAG, Urteil vom 26.09.1957 - 2 AZR 309/56 - juris Rz. 7; BAG, Urteil vom 15.11.1957 - 1 AZR 189/57 - juris Rz. 18, 19), ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer den Eindruck erweckt, die Zusage solle auch ohne Berücksichtigung der Form erfüllt werden (BAG, Urteil vom 10.09.1975 - 4 AZR 485/74 - juris Rz. 40, 41), oder ein Arbeitnehmer nach sofort erkannter Formnichtigkeit sich erst geraume Zeit später (BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 603/97 - juris) auf die Formnichtigkeit beruft.
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